Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Auftragserteilung Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Annahme. Preisänderungen bleiben vorbehalten und entsprechen dem Tagespreis. Telefonische und mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Kauf-/Werkvertrag angeführten Daten für Zwecke der Datenverarbeitung sowie Auftraggeberevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber erklärt seine ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung, dass die Daten von unserer Firma auch zu Werbezwecken verwendet werden.

III. Bestellungen Bestellungen bzw. Auftragserfüllung erfolgen nach Leistung der vollständigen Anzahlung. Bei nicht fristgerechter Erfüllung von An- bzw. Teilzahlungen behält sich der Auftragnehmer das unverzügliche Rücktrittsrecht, Storno- und Anwaltskosten sowie das Recht auf Schadenersatz in der Höhe von dreißig Prozent des Auftrages oder wahlweise in der tatsächlichen Höhe vor. Sämtliche Vorarbeiten, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sowie Planung und Beratung sind unverbindlich und nach tatsächlichem Aufwand entgeltlich.

VI. Lieferung Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefer- bzw. Fertigstellungstermin der Schriftform. Lieferzeitüberschreitung bzw. Setzung von branchenüblichen Nachfristen berechtigen den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Deckungskäufen oder Stellung von Schadenersatzansprüchen. Sämtliche Verpackungs- und sonstige Verarbeitungs- und Abdeckmaterialien usw., sowie deren Entsorgung sowie sämtliche Kosten für die Beseitigung von Materialien und Gegenständen des Kunden sowie Reinigungskosten können nur nach tatsächlichem Aufwand unter Berücksichtigung von Entsorgungs- oder Beseitigungskosten verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Vorbereitungsarbeiten und –zeit, sowie An- und Abreise ab Werk sind Arbeitszeit und Transportkosten.

V. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

IV. Beanstandungen Beanstandungen bzw. Mängelrügen sind prompt schriftlich geltend zu machen, andernfalls jeglicher Ersatzanspruch entfällt.

VII. Preise Angebote und Kostenschätzungen sind unverbindlich. An sämtlichen erbrachten Leistungen behalten wir uns alle Rechte insbesondere die Urheberrechte und das Eigentum vor. Dem Interessenten bzw. Auftraggeber ist es bei sonstiger Schadenersatzpflicht untersagt, jegliche Leistungen eigenmächtig zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. Alle Ausführungen sind kalkuliert unter der Voraussetzung, dass sämtliche Untergründe mal-, belags- oder montagefertig vorbereitet sind, d.h. der Untergrund glatt und trocken ist, es sind keine Ausbesserungen notwendig. Die Abrechnung erfolgt, sofern kein Pauschal- oder Stückpreis vereinbart wurde, nach tatsächlichen Quadratmeter/Laufmeter bzw. Zeit- und Materialaufwand ab Werk. Nicht im Angebot enthaltene aber tatsächliche erbrachte Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich netto ab Werk exklusive Verpackung.

VIII. Zahlung Bei Bestellung gilt eine Anzahlung in Höhe von 50% als vereinbart, Restzahlung erfolgt bar bei Abholung/Lieferung. Bei Werkverträgen gilt 35% bei Auftragserteilung, 30% vor Beginn der Arbeiten, 30% bei Fertigstellung als vereinbart, Restzahlung prompt bei Rechnungslegung bzw. Inbetriebnahme. Das Recht zur Teilrechnungslegung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

IX. Haftung/Gewährleistung Die Brandwiderstandsklassen B1, Q1und S1 können nicht überprüft und daher auch nicht zugesagt werden. Für Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit, die durch Mitarbeiter des Auftragnehmers verursacht werden, wird nicht gehaftet. Für Fremdfirmen sowie vom Kunden empfohlene und beauftragte Unternehmer wird für jegliche Arbeiten wie zB. Planung, Terminisierung, Koordinierung bzw. Ausführung usw. keine wie immer geartete Haftung übernommen.

X. Gerichtsstand, Wirksamkeit Gerichtsstand ist das sachlich zuständige BG Melk. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

LORENZ Projekt- u. Handels GmbH
FN: 300387x